Evangelischer Religionsunterricht in der Schule
Der Evangelische Religionsunterricht wird in Sachsen in gemeinsamer und geteilter Verantwortung von Staat und Kirche durchgeführt. Die Grundlage dazu bildet das Grundgesetz Artikel 7, Absatz 3.
Etwa 60 Personen, darunter Lehrer/innen, Gemeindepädagog/innen und Pfarrer/innen, gehen in unserem Kirchenbezirk an Grundschulen, Mitttelschulen, Gymnasien und Berufsschulzentren dieser Aufgabe nach.